Gutachten

 

In unserer Praxis bieten wir Gutachten zu folgenden Bereichen an:

Sehtest-Bescheinigung für den Führerschein

Für den Erhalt des Führerscheins ist ein Sehtest Pflicht. Wir testen den Sehschärfewert und stellen die notwendige Sehtest-Bescheinigung aus.

Führerschein-Gutachten

Nach den aktuellen Vorschriften der Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) sind Fahrer der Klassen C, CE, C1, C1E (LKW-Führerschein) und D, DE, D, D1, D1E (Bus-Führerschein) sowie Inhaber des P-Scheins (Taxi) dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.

Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen.

Sonstige Gutachten und Bescheinigungen

Wir führen Gutachten für Versicherungen, augenärztliche Eignungsuntersuchungen (z. B. für den Polizeidienst) oder die G37-Untersuchung für den Bildschirmarbeitsplatz durch.

Die oben genannten Leistungen sind teilweise gebührenpflichtig. Sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.